Vollrads TONSAAL e.V.

Satzung Vollrads TONSAAL e.V. (Auszug)


§1 Name. Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen Vollrads TONSAAL e.V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer 20324 Nz eingetragen. (...)

§2 Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt den Zweck, die Kunst, Kultur sowie den Familienschutz nachhaltig zu fördern.
2.Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere:
a) durch Theaterveranstaltungen, Projektgruppen und Lesungen für Kinder und Jugendliche zur Förderung der Kunst und Kultur.
b) durch Veranstaltungen von Musiktreffen unter Einbeziehung junger Künstler aus Berlin zur Förderung der Kunst und Kultur.
c) durch die Veranstaltung fachlich angeleiteter Eltern-Kind-Aktivitäten (PEKiP, Elternberatung, Elterntreffs, frühmusikalische Erziehung etc.) als Maßnahme des Schutzes der Familie.

§3 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfogt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. (...)
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
3. Die von dem Verein in etwa erzielten Überschüsse dürfen den Mitgliedern nicht ausgezahlt werden, sie sind ausschließlich für den genannten gemeinnützigen Zweck zu verwenden. Ein ausscheidendes Mitglied kann daher keine Zahlungen aus dem Vereinsvermögen verlangen.
4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuervergünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.

§4 Finanzierung des Vereins

1. der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Eintrittsgelder.

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Mitgliedschaft
und Spenden

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